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"Die Perle der Altmark"

Ratsmitglieder

Der Rat

Allgemein

Die Stadt Arendsee (Altmark) als juristische Person des öffentlichen Rechts handelt nach innen und außen durch ihre gesetzmäßigen Organe. Diese sind der Rat, die Ausschüsse und der Bürgermeister. Der Rat ist das Hauptorgan der Stadt. Er setzt sich aus den Ratsfrauen und Ratsherren sowie dem Bürgermeister zusammen.

Die Ratsfrauen und Ratsherren werden im allgemeinen für eine Wahlperiode von fünf Jahren gewählt. Zu beachten ist allerdings, dass die Ratsfrauen und Ratsherren zwar von den Bürgern gewählte Vertreter sind, diese aber keine Abgeordneten im Sinne des Parlamentsrechts sind. Der Rat ist mit seiner gesamten gemeindlichen Tätigkeit der Exekutive zuzurechnen, also nicht etwa der Legislative, wie dies z.B. beim Bundestag oder Landtag der Fall ist.

Im Rat der Stadt werden die kommunalpolitischen Grundsatzentscheidungen getroffen, welche die Verwaltung dann im weiteren Verfahren entsprechend auszuführen hat. Die Ausführung durch die Verwaltung wird vom Rat überwacht.

Aufgaben

Die Angelegenheiten des Rates, über die der Rat ausschließlich selbst beschließen kann, sind in § 45 I, II KVG (Kommualverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt) aufgeführt. Der Aufgabenkatalog enthält keine abschließende Aufzählung, sondern nur die aus Sicht des Gesetzgebers wichtigsten der vom Rat wahrzunehmenden Aufgaben. Hier ein kleiner Auszug aus diesem Katalog:

"Der Rat beschließt ausschließlich über

1.       den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen,

2.       die Geschäftsordnung,

3.       die Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse,

4.       den Erlass und die Änderung der Hauptsatzung nach § 100 II KVG, die Zustimmung zu nach Umfang und Bedeutung in der Hauptsatzung festzulegenden erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, die Entgegennahme des Jahresabschlusses und die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für die Haushaltsdurchführung,

5.       die Stellungnahme zum Prüfungsergebnis der überörtlichen Prüfung sowie eine Stellungnahme zum Prüfungsbericht über die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe und den Gesamtabschluss,

6.       die Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte,

7.       die Verfügung über Vermögen der Kommune, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Schenkungen und Darlehen der Kommune oder Geschäfte, die eine von der Vertretung allgemein festgesetzte Grenze überschreiten,

8.       die Verpachtung von Unternehmen und sonstigen Einrichtungen der Kommune und solchen, an denen die Kommune beteiligt ist, sowie die Übertragung der Betriebsführung dieser Unternehmen und Einrichtung auf Dritte,

9.       die Einrichtung, Übernahme, wesentliche Erweiterung, Einschränkung oder Auflösung kommunaler Einrichtungen und Unternehmen, die Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts und die Änderung der Beteiligungsverhältnisse sowie die Umwandlung der Rechtsform kommunaler Einrichtungen und Unternehmen,

10.   die Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften, Abschluss von Gewährverträgen, Bestellung sonstiger Sicherheiten sowie wirtschaftlich gleichzustellender Rechtsgeschäfte, soweit eine von der Vertretung allgemein festgesetzte Wertgrenze überschritten wird,

11.   die Zweckänderung, Zusammenlegung, Zulegung und Aufhebung sowie die Verwendung des Stiftungsvermögens von Stiftungen im Sinne von § 121 I Nr. 2 und § 122 I, soweit der Stifterwille nicht entgegensteht,

12.   die Bestellung und Abberufung von weiteren Vertretern der Kommune in Eigengesellschaften und anderen Unternehmen, an denen die Kommune beteiligt ist,

13.   Verträge der Kommune mit ehrenamtlichen Mitgliedern der Vertretung, sonstigen Mitgliedern von Ausschüssen, von Ortschaftsräten, mit dem Ortsvorsteher oder mit dem Hauptverwaltungsbeamten, es sei denn, es handelt sich um Verträge aufgrund einer förmlichen Ausschreibung oder um Geschäfte der laufenden Verwaltung, deren Vermögenswert einen in der Hauptsatzung bestimmten Betrag nicht übersteigt,

14.   den Namen, das Wappen, die Flagge und das Dienstsiegel der Kommune,

15.   Vereinbarungen und die Mitwirkung bei Gebietsänderungen,

16.   den Verzicht auf Ansprüche der Kommune und den Abschluss von Vergleichen, soweit eine von der Vertretung allgemein festgesetzte Wertgrenze überschritten wird,

17.   die Mitgliedschaft in Zweckverbänden und den Abschluss von Zweckvereinbarungen,

18.   die Verleihung und Entziehung des Ehrenbürgerrechts und von Ehrenbezeichnungen,

19.   die Führung von Rechtsstreitigkeiten von erheblicher Bedeutung,

20.   die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht,

21.   Angelegenheiten, über die kraft Gesetzes die Vertretung entscheidet."

Der Rat überwacht die Durchführung seiner Beschlüsse sowie den sonstigen Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten. Er kann zu diesem Zweck von den Ausschüssen und vom Bürgermeister die erforderlichen Auskünfte verlangen. Jedes einzelne Ratsmitglied kann ebenfalls zum Zweck der Überwachung des Verwaltungshandelns vom Bürgermeister die erforderlichen Auskünfte in allen Angelegenheiten der Gemeinde verlangen.

Zusammensetzung

Ratsmitglieder


 
 

Name

Vorname Fraktion

Partei oder Wählergemeinschaft

Anschrift 

Funktionen 

Baier

Hartmut

Arendsee Land/Freie Liste


 


Freie Wählergemeinschaft Arendsee Land

Mechau

 Stadtrat, Mitglied im Ortschaftsrat Mechau, Ortsbürgermeister Mechau, Mitglied im Sozialausschuss, Mitglied im Finanzausschuss

Benecke

Jörg

Arendsee Land/Freie Liste


 


Freie Wählergemeinschaft Arendsee Land

Kraatz 

Stadtrat, Fraktionsvorsitzender der Fraktion Arendsee Land/Freie Liste, Mitglied im Bauausschuss, Mitglied im Ortschaftsrat Kläden/Kraatz, Ortsbürgermeister von Kläden, Mitglied des Kreistages des Altmarkkreises Salzwedel

Rossau

Frank

Arendsee Land/Freie Liste

Freie Liste

Rademin

Stadtrat, Stadtratsvorsitzender

Schottenhamel

Sven

Arendsee Land/Freie Liste


 


Freie Wählergemeinschaft Arendsee Land


 


Kleinau

Stadtrat, Mitglied Sozialausschuss, Mitglied im Eigenbetriebsausschuss, Mitglied im Wirtschaftsausschuss, Ortsbürgermeister Kleinau/Lohne/Dessau

Jagodzinski

Bernd

DIE LINKE.

DIE LINKE.

Binde

Stadtrat, Mitglied im Bauausschuss

Tiemann

Christel

CDU/SPD


CDU

 

Neulingen

Stadträtin

Retzlaff

Martin

DIE LINKE.

DIE LINKE.

Arendsee (Altmark)

Stadtrat, Mitglied im Finanzausschuss, Mitglied im Ordnungsausschuss

Goyer

Matthias

CDU/SPD

CDU

Arendsee (Altmark)

Stadtrat, Mitglied im Wirtschaftsausschuss, Mitglied im Eigenbetriebsausschuss

Schütte

Nadine

DIE LINKE.


 


DIE LINKE.


 


Arendsee (Altmark)

Stadträtin, Mitglied im Sozialausschuss, Vorsitzender des Sozialausschusses

Hinze

Hans-Joachim

CDU/SPD

CDU

 Arendsee (Altmark)

Stadtrat, Mitglied im Ordnungsausschuss, Vorsitzender des Ordnungsausschusses, Stadtwehrleiter

Hundt

Uwe

CDU/SPD

 

CDU

Vissum

Stadtrat, 1. stellvertretender Stadtratsvorsitzender, Mitglied im Ortschaftsrat Vissum/Kassuhn/Schernikau, Ortsbürgermeister von Vissum, Kassuhn und Schernikau, Mitglied im Sozialausschuss

Zachhuber

Tino

CDU/SPD

CDU

Arendsee (Altmark)

Stadtrat, Mitglied im Finanzausschuss, Mitglied im Wirtschaftsausschuss, Mitglied im Eigenbetriebsausschuss

Liestmann

Jörg

Arendsee Land/Freie Liste

Freie Wählergemeinschaft Arendsee Land

Dessau

Stadtrat, Mitglied im Ordnungsausschuss

Hartmann

Björn

Arendsee Land/Freie Liste


 


Freie Wählergemeinschaft Arendsee Land


 


Lüge

Stadtrat, Mitglied im Ordnungsausschuss, Mitglied im Ortschaftsrat Fleetmark, stellvertretender Ortsbürgermeister Fleetmark

Reichardt

Jens

Arendsee Land/Freie Liste

Freie Liste

Sanne

Stadtrat, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses, Mitglied im Bauausschuss, Mitglied im Eigenbetriebsausschuss, Mitglied im Ortschaftsrat Sanne-Kerkuhn, Ortsbürgermeister Sanne-Kerkhun

Schlicke

Thomas

DIE LINKE.

DIE LINKE.

Arendsee (Altmark)

Stadtrat, 2. stellvertretender Stadtratsvorsitzender, Mitglied im Eigenbetriebsausschuss und im Wirtschaftsausschuss, Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE.

Fölsch

Philipp

Arendsee Land/Freie Liste


 


Wählergemeinschaft Arendsee Land

Schrampe

Stadtrat, Mitglied im Finanzausschuss, Mitglied im Ortschaftsrat Schrampe/Zießau, Ortsbürgermeister Schrampe/Zießau

Walter

Uwe

CDU/SPD

SPD

Arendsee (Altmark)

Stadtrat, Vorsitzender der CDU/SPD Fraktion, Mitglied im Bauausschuss, Mitglied im Finanzausschuss

Hanke

Vilja

fraktionslos

AFD

Arendsee (Altmark)

Stadträtin